Impact Innovation: Jetzt Infohour buchen!

05.09.2024, 09:20 Uhr

Mit dem Förderprogramm Impact Innovation unterstützt die FFG bei der Entwicklung von innovativen Ideen und Lösungen, die anhand eines Innovationsprozesses entstehen. Auch nicht-technische Innovationen werden gefördert. Informieren Sie sich bei den Infohours!

Zentral ist die Einbindung eines breiten Personenkreises – Kund*innen, Nutzer*innen und Expert*innen, die ihr Fachwissen in die Ideengenerierung oder die Konzeptentwicklung einbringen. Das Programm ist themenoffen.

Förderbare Projekte

Die Förderung richtet sich an Projekte, die neu sind, ein bestehendes Problem lösen und gegenüber den bisher am Markt verfügbaren Angeboten einen Mehrwert für die Zielgruppe schaffen. Wesentliche Voraussetzung ist weiters, dass im Zuge der Umsetzung von Impact Innovation iterative Innovationsmethoden zur Anwendung gelangen und ein klar definierter Innovationsprozess verfolgt wird – von der Problemanalyse über die Ideenfindung bis hin zur Umsetzung und Vermarktung.

Impact Innovation fördert konkret:

  • Intensive Problemanalyse
  • Ideenfindung und Ideenauswahl
  • Einbindung relevanter Akteurinnen und Akteure
  • Einbindung externer Expertinnen und Experten in Innovationsmethoden
  • Kosten für die Konzeption und Entwicklung von Lösungen
Die Abbildung zeigt die einzelnen Schritte zum Innovationsprozess – von der Problemidentifikation, über die Problemanalyse bis zu Entwicklung von Produkt und Services und der Vermarktung. | © FFG

Ausmaß der Förderung

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss. Bis zu 150.000 Euro Gesamtkosten des Projektes sind möglich. Die Förderung beläuft sich auf 50 % der anerkennbaren Kosten (max. 75.000 Euro).

Zielgruppe

Das Programm steht Organisationen aus allen Branchen offen, wie zum Beispiel:

  • Startups und Unternehmen in Gründung
  • Personen- oder Kapitalgesellschaften mit oder ohne Gewinnabsicht
  • Natürliche Personen und Einzelunternehmer*innen
  • Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Voraussetzung ist, dass sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) eingestuft werden können.

Großunternehmen können Projekte mit dem Schwerpunkt Soziale Innovation einreichen.

© Alexandra Folie, WISTO | studioWälder