Mit dem Patent.Scheck Innovationen vorantreiben!

25.05.2024, 03:16 Uhr

Wer seine Innovationen vor Nachahmern schützen will, aber nicht sicher ist, ob ein Patent das richtige ist, findet mit dem Patent.Scheck der FFG eine attraktive Unterstützung zur gründlichen Technologie- und Patentrecherche.

Bleib einzigartig | (c) Österreichisches Patentamt

Der Patent.Scheck richtet sich an KMU, Start-ups und Gründer*innen und hilft rasch und mit professioneller Unterstützung abzuklären, ob eine Innovationsidee patentierbar ist und wie der aktuelle technische Stand aussieht.

Im Anschluss fördert der Patent.Scheck in einer optionalen 2. Phase eine (inter)nationale Patentanmeldung, ebenso wie das Monitoring von Patentanmeldungen im Bereich der Innovationsidee.

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) übernimmt 80 % der Gesamtkosten (max. € 10.000). Die Kosten können sich auf bis zu € 12.500 belaufen.

Diese Förderung kann laufend und ohne Themeneinschränkung beantragt werden.

Ziel der Förderung

Mit dem Patent.Scheck wird die IP-Kompetenz von Startups sowie Kleinen und Mittleren Unternehmen gestärkt. Die Zusammenarbeit mit einem Patentamt verbessert für heimische KMU den Zugang zur Schutzrechtsexpertise, insbesondere zur frühzeitigen Analyse eines „freedom-to-operate“, zur effizienten Patentanmeldung und zur begleitenden Unterstützung ihrer Internationalisierungsaktivitäten.

Prozess

Der Patent.Scheck kann einmal alle 12 Monate beantragt werden. Nach der Bewilligung haben Antragstellende ein Jahr Zeit, um interaktiv mit dem österreichischen Patentamt die Patentierbarkeit abzuklären (verpflichtende Phase 1). Diese Recherche hilft auch bereits bestehende Lösungen für das jeweilige Problem zu sichten, sich dadurch von möglicher Konkurrenz abzugrenzen, seine Idee zu verfeinern und eine klare Richtung einzuschlagen, wo es noch kein Patent bzw. bestehende technologische Lösung gibt.

Sollte eine Patentierbarkeit vom Patentamt empfohlen werden, so fördert der Patent.Scheck weitere zusätzliche Leistungen für Patentanmeldung und Patentmonitoring (optionale Phase 2).  Die Ratenauszahlung erfolgt nach den beschriebenen Phasen 1, 2 (Zwischenrate in der Höhe von max. 80 % der Phase 1-Kosten und Endrate von max. 80 % der Phase 2-Kosten).

Eine europäische Patentanmeldung ist von der Patent.Scheck-Förderung ausgeschlossen. Eine klare Abgrenzung von Projektidee und -inhalt zu anderen F&E-Projekten des Unternehmens muss erkennbar sein (Prüfung auf Mehrfachförderung).

Selbsttest

Mit dem neuen Selbsttest der FFG können Interessierte mit wenigen Klicks herausfinden, ob auch Ihr Unternehmen den Patent.Scheck in Anspruch nehmen kann.

Unterstützung

Fragen zur Förderung beantwortet auch gerne unsere Schutzrechtsexpertin Tina Mäser und hilft bei der Antragsstellung über den eCall der FFG.

Foto und Text(c)Österreichisches Patentamt